Neues Tarifrecht bei den Ländern gilt seit 1. November 2006
Am 19. Mai 2006 hatten ver.di, dbb tarifunion und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sich nach 14 Wochen Streik auf die "Eckpunkte" für ein neues Tarifrecht bei den Ländern geeinigt.
In monatelangen Redaktionsgesprächen wurden daraus die Texte und Paragrafen der Tarifverträge. Diesen wurde für den öffentlichen Dienst am 26. Oktober 2006 zugestimmt. Geregelt sind darin unter anderem die - nach Ländern differenzierten - Arbeitszeiten und die Jahressonderzahlung, wiederhergestellt ist die Tarifbindung der Beschäftigten. Damit gelten künftig wieder weitgehend einheitliche Arbeits- und Einkommensbedingungen für den gesamten öffentlichen Dienst.
In Kraft trat das neue Tarifrecht für die Länder zum 1. November 2006.
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)